Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | ||||||||
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Abfallentsorgung - Informationen einholen | |||||||||||
Multimedianetz - Dienstleistungen und Produkte | |||||||||||
Heimatausweis bestellen Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Nebenwohnsitz melden und brauchen einen Heimatausweis. | |||||||||||
Pass und Identitätskarte Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Pass 22 oder das Kombiangebot, bestehend aus dem Pass 22 und der Identitätskarte, beim Ausweiszentrum Aargau beantragen. Benötigt eine in Rheinfelden wohnhafte Schweizer Bürgerin oder wohnhafter Schweizer Bürger lediglich eine Identitätskarte, ist diese bei unseren Einwohnerdiensten bestellbar. | Pass und Identitätskarte | ||||||||||
Ausweis über den registrierten Familienstand (Familienschein) - bestellen Das Folgedokument des Familienscheins aus Infostar ist der "Ausweis über den registrierten Familienstand". Er wird insbesondere erstellt für alle Personen, die im schweizerischen Personenstandsregister "Infostar" registriert sind.
| Bestellformular | ||||||||||
Eheschein - bestellen (marriage certificate) | |||||||||||
Familienausweis - bestellen | |||||||||||
Personenstandsausweis - bestellen | |||||||||||
Geburtsschein - bestellen (Geburtsurkunde, Birth Certificate) | |||||||||||
Todesschein - bestellen | |||||||||||
Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden Melden Sie sich bitte mindestens 3 Monate vor Wegzug ins Ausland am Schalter des Steueramtes. Vor dem Wegzug füllen Sie bitte den untenstehenden Fragebogen aus. | Fragebogen Wegzug Ausland | ||||||||||
Wohnsitzbescheinigung – bestellen | |||||||||||
Rückkehr Auslandaufenthalt - in der Schweiz anmelden Personen, die aus dem Ausland zuziehen, sowie Drittstaatsangehörige und Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L, die aus einem anderen Kanton zuziehen, müssen sich persönlich im Stadtbüro anmelden. Für Ihre Anmeldung benötigen Sie die Unterlagen gemäss Checkliste. | Anmeldung Checkliste | ||||||||||
Umzug innerhalb der Gemeinde Melden Sie ihren Umzug bequem online von zu Hause aus. Hier können Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Gemeinde anmelden. | |||||||||||
Wohnsitz - abmelden | |||||||||||
Wohnsitz - anmelden | |||||||||||
Altersrente (AHV) - anmelden | |||||||||||
Pilzkontrollen Pilzkontrolleurin für Rheinfelden ist Frau Ruth Reimann, Tel. +41 79 746 06 84
Wir bitten Sie, die Pilze vorgängig nach Sorten zu trennen/sortieren. Danke. | Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz | ||||||||||
Kindergarten - anmelden Sie haben Ihren Wohnsitz in Rheinfelden und möchten Ihr Kind im Vorschulalter für den Kindergartenbesuch anmelden. | Kindergarten Anmeldung | ||||||||||
Primarschule - anmelden | |||||||||||
Arbeitslosigkeit - anmelden | RAV Rheinfelden | ||||||||||
Kulturförderung | Kulturförderung | ||||||||||
Öffentlicher Grund - Einzelanlass (Antragsformular) für die Benutzung des öffentlichen Grundes für einen Einzelanlass ist der Regionalpolizei Unteres Fricktal das entsprechende Gesuch einzureichen. | Öffentlicher Grund - Antragsformular Einzelanlass | ||||||||||
Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne - Auszüge bestellen | |||||||||||
Hund an- und abmelden Das Stadtbüro führt die Hundekontrolle in Rheinfelden. Besitzende eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben. Aus dem Ausland importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen seit der Einfuhr durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin in der Schweiz kontrolliert werden. Die Anmeldung dieser Hunde auf AMICUS muss danach durch den Tierarzt oder die Tierärztin (mit der Microchip- oder der Tätowierungsnummer aus dem Ausland) innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Die Rechnungen für die Hundetaxen werden jeweils im Mai von der Finanzverwaltung verschickt. Wir danken allen Hundebesitzern und Hundebesitzerinnen für ihre Mithilfe. | Registrierung als Ersthundehalter https://www.amicus.ch/Account/Login... | ||||||||||
Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen | |||||||||||
Stundung - Ratenzahlung für Steuern beantragen | |||||||||||
Leumundszeugnis Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nachkommt. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden. | |||||||||||
Betreibungsregisterauszug | |||||||||||
Betreibungsbegehren einreichen Mit dem Einleitungsverfahren (Betreibungsbegehren) wird die Schuldnerin/der Schuldner durch die Zustellung des Zahlungsbefehls aufgefordert, seine Schuld der Gläubigerin/dem Gläubiger gegenüber innert 20 Tagen zu begleichen. Ist die Schuldnerin oder der Schuldner mit der Forderung nicht einverstanden, so kann er diese innert 10 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls mittels Rechtsvorschlag bestreiten. Wird nur ein Teil der Forderung bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben. Erhebt die Schuldnerin oder der Schuldner keinen Rechtsvorschlag, gilt die Forderung als vollumfänglich anerkannt und die Gläubigerin/der Gläubiger hat das Recht, falls die Schuldnerin/der Schuldner nicht die gesamte Forderung bezahlt, nach frühestens 20 Tagen die eigentliche Zwangsvollstreckung zu verlangen. Erhebt die Schuldnerin/der Schuldner Rechtsvorschlag, ist dieser gerichtlich zu beseitigen bevor in dieser Angelegenheit eine weitere Betreibungshandlung gegen die Schuldnerin/den Schuldner möglich ist. Nachdem der Rechtsvorschlag rechtsgültig beseitigt ist und die Schuldnerin/der Schuldner nicht bezahlt hat, kann auch in diesem Falle die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden. | Betreibungsbegehren | ||||||||||
Betreibung - Fortsetzungsbegehren einleiten Eidgenössisches Formular für die Weiterführung der Betreibung auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurs. | Begehren um Fortsetzung der Betreibung | ||||||||||
Betreibung - Rechsöffnung und Beseitigung Rechtsvorschlag Das Rechtseröffnungsbegehren dient zur Beseitigung des Rechtsvorschlages durch die Schuldnerin oder den Schuldner. Die Gläubigerin oder der Gläubiger hat dazu die nötigen Unterlagen einzureichen und das Begehren dem Bezirksgericht des zuständigen Bezirks der Wohnsitzgemeinde der Schuldnerin/des Schuldners zu stellen. Falls das Rechtsöffnungsbegehren gutgeheissen wird, kann die Fortsetzung auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurses beim Betreibungsamt beantragt werden. | Betreibung Rechtsöffnungsbegehren | ||||||||||
Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte Mit dem Gesuch kann die Schuldnerin oder der Schuldner beim Betreibungsamt beantragen, dass eine Beitreibung, bei welcher Rechtsvorschlag erhoben wurde, aus dem Register gelöscht wird. Das Gesuch muss nach 3 Monaten ab Erhebung des Rechtsvorschlags gestellt werden. | |||||||||||
Betreibung - Retentionsbegehren | Betreibung Retentionsbegehren | ||||||||||
Konkurseröffnungsbegrehen Das Konkurseröffnungsbegehren ist mit dem angefügten Dokument beim Bezirksgericht, Hermann-Keller-Strasse 6, 4310 Rheinfelden, einzureichen. | Konkurseröffnungsbegehren | https://www.ag.ch/de/gerichte/bezirksgerichte... | |||||||||
Wahlfähigkeitsausweis Mit dem Wahlfähigkeitsausweis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. | |||||||||||
Kinder reisen ohne Eltern Reisen Kinder ohne ihre Eltern, brauchen sie in zahlreichen Ländern eine besondere Reiseerlaubnis der Eltern. Ein entsprechendes Formular finden Sie angefügt als PDF. | Bewilligung Kinder reisen ohne Eltern | Adressen der Botschaften/Konsulate | |||||||||
Vollmacht Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen Wer mit einem ausgeliehenen Fahrzeug unterwegs ist, dem wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Vor allem beim Grenzübertritt können die Beamten stutzig werden, wenn die Inhaberin/der Inhaber des Fahrzeugs nicht die/der Fahrende ist, oder nicht als Mitfahrende/Mitfahrender dabei ist. Ohne Bewilligung könnte ein Diebstahl vermutet werden. Um Klarheit zu schaffen, ist daher eine Bewilligung hilfreich. | Fahrzeug ausleihen | ||||||||||
Bewilligung zum Aufstellen eines Grabdenkmals Bitte füllen Sie das Gesuch um Aufstellen eines Grabdenkmals aus und senden Sie dieses an: Bestattungen und Nachlasse, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden. Für Fragen steht Ihnen unser Amt unter Tel. +41 61 835 52 39 oder via Email an bstttngnnchlssrhnfldnch gerne zur Verfügung. | Grabmalgesuch | Friedhof- und Bestattungsreglement | |||||||||
Adressauskunft einholen Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. | |||||||||||
Fischerkarte Rheinfelden Diese Karte berechtigt in der Rheinfischenz der Gemeinde Rheinfelden, das heisst von der Schongrenze oberhalb Rheinlust bis zur Brauerei Cardinal (letzter Fischgalgen, sowie am Ufer des Burgkastells, nach Massgabe der gesetzlichen und staatsvertraglichen Bestimmungen zu fischen. Bitte bringen Sie beim Bezug der Fischerkarte immer den SANA-Ausweis oder das Sportfischerbrevet mit. Die Karte ist jeweils bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres gültig. Die Karte wird an Rheinfelder Einwohnende (Erwachsene und Jugendliche ab dem 11. Lebensjahr) zum Preis von CHF 20.00 verkauft. Bestellung via Formulare. | |||||||||||
Fehlende Abstimmungs-/Wahlunterlagen bestellen Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserem Stadtbüro. | Stadtbüro Rheinfelden | ||||||||||
Bestätigung über bezahlte Steuern bestellen | |||||||||||
Einzahlungsschein Steuern bestellen Für die provisorischen und definitiven Steuern können Sie Einzahlungsscheine bestellen. Falls Sie den Steuerausstand nicht fristgerecht bezahlen können, empfehlen wir Ihnen ein Stundungsgesuch auszufüllen und der Finanzverwaltung einzureichen. | |||||||||||
Anpassung prov. Steuerrechnung veranlassen Bei merklicher Änderung der Einkommensverhältnissen können Sie mit dem Formular unter den Dokumente die Anpassung der prov. Steuerrechnung verlangen. | Hilfsblatt prov. Steuerrechnung | ||||||||||
Wegleitung Steuererklärung | |||||||||||
Öffentlicher Grund - Standplatzbewilligung temporär (Antragsformular) Das Gesuch für eine temporäre Platz-, Stand- oder Verkaufsbewilligung muss der Regionalpolizei Unteres Fricktal mit dem nachfolgenden Antragsformular eingereicht werden. | öffentlicher Grund - Standplatzgesuch | ||||||||||
Fischerkarte Kanton Aargau Die Kantonale Freianglerkarte kann bequem und einfach online über die Webseite des Kantons bezogen werden. Beim Bezug der Karte muss zwingend der SANA-Ausweis vorgewiesen werden. Gültigkeit der Karte: März bis Oktober. Weitere Informationen (Kosten CHF 50.00/Jahr). Bei Bedarf erhalten Sie im Stadtbüro Unterstützung beim Lösen der kantonalen Fischerkarte. | Kanton Aargau - Abteilung Jagd und Fischerei | ||||||||||
Erfolgsrechnung und Budget der Einwohnergemeinde Die Erfolgsrechnungen und die Budgets finden Sie unter der jeweiligen Einwohnergemeindeversammlung (Erfolgsrechnung: Juni Gemeindeversammlung - Budget: Dezember Gemeindeversammlung). | Hier geht's zu den Gemeindeversammlungen | ||||||||||
Bäume und Sträucher - Merkblatt | Merkblatt Bäume und Sträucher | ||||||||||
Heimatschein bestellen Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige. Spätestens bei Volljährigkeit wird der Heimatschein im Kanton Aargau zur Hinterlegung auf den Einwohnerdiensten benötigt. | |||||||||||
Partnerschaftsausweis bestellen | |||||||||||
Partnerschaftsurkunde bestellen | |||||||||||
Brandschutz - Vollzugshilfen Mit den Vollzugshilfen werden die für den kommunalen Brandschutz einschlägigen Vorschriften nutzungsbezogen und mit zahlreichen Skizzen praxisnah dargestellt und erläutert. | Brandschutz-Vollzugshilfen | ||||||||||
Bestattungsunternehmen - Übersicht | Liste Bestattungsunternehmen | ||||||||||
Friedhof (Waldfriedhof) Der Waldfriedhof in Rheinfelden befindet sich an der Riburgerstrasse 8 in Rheinfelden, neben dem Feuerwehrmagazin (im Wald). So finden Sie den Waldfriedhof in Rheinfelden: Mit dem Auto
| Friedhof- und Bestattungsreglement Lageplan Waldfriedhof Rheinfelden | ||||||||||
Militär | Kreiskommando Aargau | ||||||||||
Ferienplan Schulen Rheinfelden | Schulen Rheinfelden | ||||||||||
Adressänderung Sie sind innerhalb von Rheinfelden umgezogen? Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse innert 14 Tagen im Stadtbüro mitzuteilen. Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich im Stadtbüro oder online mit eUmzug.
Informationen betreffend Adressänderung von minderjährigen Kindern finden Sie hier. | /wAssets/docs/stadt/verwaltung/Checkliste_fur_Anmeldung_und_Adressanderung-1.pdf | ||||||||||
Adressänderung / Umzug von minderjährigen Kindern Ein Zuzug oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb von Rheinfelden von minderjährigen Kindern darf nur mit einer entsprechenden Erklärung vorgenommen werden: | Einverständniserklärung Umzug minderjährige alleiniges Sorgerecht Einverständniserklärung Umzug minderjährige gemeinsame elterliche Sorge | ||||||||||
Anerkennung Für eine Kindesanerkennung ist eine telefonische Terminvereinbarung mit dem Regionalen Zivilstandsamt erforderlich. Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird (zum Beispiel bestehende Ehe der Kindesmutter). Schweizer Eltern können die Anerkennung vor oder nach der Geburt des Kindes bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz beurkunden lassen. Bei einem Bezug zum Ausland väterlicher- oder mütterlicherseits liegt die Zuständigkeit beim Zivilstandsamt des Geburtsortes des Kindes oder bei den jeweiligen Wohnorten oder Heimatorten des Schweizer Vaters oder der Schweizer Mutter. | Merkblatt Erklärung gemeinsame elterliche Sorge Merkblatt betr. Kindesanerkennung | ||||||||||
Anmeldung / Umzug / Zuzug Wir freuen uns, Sie in Rheinfelden herzlich willkommen zu heissen. Aktion "Eingeladen" des Kantons Aargaus für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger | /wAssets/docs/stadt/verwaltung/Checkliste_fur_Anmeldung_und_Adressanderung-1.pdf | ||||||||||
Datensperre / Auskunftssperre Die Adresssperre dient der Verhinderung von systematisch geordneten Adressabgaben, z.B. bewilligte Auflistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke oder für politische Parteien. Einzelauskünfte sind von dieser Sperre nicht betroffen. Eine Adress- und/oder Auskunftssperre könnten Sie hier online beantragen. | |||||||||||
Ausländerausweise Auf der Seite des Migrationsamt Aargau finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Bewilligungs- und Ausweisarten.
Verlängerungen von Kurzaufenthaltsbewilligungen L EU-27/EFTA mit Einsatzvertrag/Arbeitsvertrag:
Weitere Informationen betreffend Verlängerung von Bewilligungen erhalten Sie auf der Homepage des Migrationsamt Aargau. | |||||||||||
Belagsaufbruchgesuch Gesuch um Bewilligung für Belagsaufbruch und Grabarbeiten auf öffentlichem Strassengebiet | Gesuch um Bewilligung Belagsaufbruch und Grabarbeiten auf öff. Strassengebiet | ||||||||||
Mietwohnung - Bewerbungsformular Die Stadt Rheinfelden vermietet eigene Wohnungen. Falls Sie sich für eine Wohnung interessieren, füllen Sie bitte das Bewerbungsformular aus und senden dieses an: | Bewerbungsformular für Mietwohnung | ||||||||||
Brennholzverkauf | Link zur Homepage der Ortsbürgergemeinde Rheinfelden | ||||||||||
Defibrillatoren - Standorte Nachfolgenden Dokumenten können die Standorte von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in Rheinfelden entnommen werden. | Defibrillatoren - Koordinaten der Standorte Defibrillatoren - Situationsplan der Standorte | ||||||||||
Ehevorbereitungsverfahren (Heiraten, Hochzeit) Die administrative Vorbereitung der Trauung wird "Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung" genannt. Das Brautpaar wendet sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an das für den Wohnsitz zuständige Regionale Zivilstandsamt der Braut oder des Bräutigams und stellt das Gesuch um Durchführung der Vorbereitung der Eheschliessung. Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
Brautleute, mit denen sich das Regionale Zivilstandsamt sprachlich nicht verständigen kann, müssen zur Ehevorbereitung eine dolmetschende Person mitbringen. Diese darf weder mit der Braut noch mit dem Bräutigam näher als bis zum 3. Grad verwandt sein oder in einer Abhängigkeit zum Paar stehen. Sie muss über einwandfreie Sprachkenntnisse in Deutsch und Fremdsprache verfügen. Die Amtssprache im Kanton Aargau ist Deutsch. Bei Eheschliessungen mit Auslandbeteiligung nimmt das Zivilstandsamt die Aktenprüfung der ausländischen Dokumente vor. Je nach konkreten Umständen unterbreitet das Zivilstandsamt die ausländischen Dokumente der Aufsichtsbehörde zur Aktenprüfung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Zivilstandsdokumente zur Verifizierung an die entsprechende Schweizer Vertretung weitergeleitet werden müssen. Dieses Vorgehen verlängert das Vorbereitungsverfahren und ist mit höheren Kosten verbunden. Die Brautleute erhalten Gelegenheit, von den (allenfalls) bereinigten Personalien und den namensrechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen der Eheschliessung Kenntnis zu nehmen und diese als richtig zu bestätigen.
Ist das Ehevorbereitungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, können die Brautleute den Heiratstermin definitiv vereinbaren. Die Trauung muss innerhalb von drei Monaten nach positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahren stattfinden. Das Zivilstandsamt vereinbart mit den Verlobten die Einzelheiten bezüglich der Trauung. Wünschen die Brautleute ihre Eheschliessung bei einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz, wird zuhanden des Zivilstandsamtes eine Trauungsermächtigung ausgestellt. Soll die Trauung im Ausland erfolgen, verweisen wir für weitere Informationen auf die Seite des Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Abteilung Register und Personenstand, in Aarau. Terminreservation Ziviltrauung Trauungen werktags Samstagtrauungen Termine Samstagtrauungen 2024 04. Mai 2024 Termine Samstagtrauungen 2025 10. Mai 2025 (ausgebucht)
Die Trauungen samstags finden stündlich von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Rathaussaal statt. Es ist dem Brautpaar mit dem 14.00 Uhr-Termin vorbehalten, im Rathaus Innenhof einen Apéro zu organisieren | Gesuch Durchführung Ehevorbereitungsverfahren | Weitere Informationen auf der Homepage des Kantons Aargau | |||||||||
Eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln | |||||||||||
Einbürgerungsverfahren Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Rheinfelden erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau oder wenden Sie sich bei Fragen an das Regionale Zivilstandsamt, Tel. +41 61 835 52 38. | Merkblatt erleichterte Einbürgerung Art. 21 BüG (Ehepartner Schweizer/in) Merkblatt erleichterte Einbürgerung Art. 24a BüG (3. Generation) Merkblatt ordentliche Einbürgerung | ||||||||||
Mieterwechsel - Meldung Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Der Verband Aargauer Einwohnerdienste und die Fachstelle E-Government Aargau verfolgen das Ziel, in Zukunft bei allen Gemeinden den Standard der elektronischen Drittmeldung einzuführen. Durch diesen Standard können Ein- und Auszugsmeldungen direkt von Ihnen online eingegeben werden und müssen nicht mehr über den Postweg erfolgen. Damit soll der Verwaltungsaufwand verringert und zugleich die Datenqualität verbessert werden. Unter nachfolgendem Link können die Ein- und Auszugsmeldungen eingegeben werden. | Online-Meldung von Mieterwechsel | ||||||||||
Erfolgsrechnung und Budget der Ortsbürgergemeinde Die Erfolgsrechnungen und die Budgets finden Sie unter der jeweiligen Ortsbürgergemeindeversammlung (Erfolgsrechnung: Juni Gemeindeversammlung - Budget: Dezember Gemeindeversammlung). | Hier geht's zu den Gemeindeversammlungen | ||||||||||
Fundbüro | |||||||||||
Gesuch um materielle Hilfe (Sozialhilfe) Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung, fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration. Sozialhilfe umfasst materielle und persönliche Hilfe. | Checkliste zum Gesuch um materielle Hilfe Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe Gesuch um materielle Hilfe Merkblatt Grundbedarf und Richtmietzinsen | Kanton Aargau - Departement Gesundheit und Soziales - öffentliche Sozialhilfe | |||||||||
Alimentenbevorschussung Um das Gesuch bearbeiten zu können, benötigt der Sozialdienst folgende Unterlagen:
| Fragebogen Anspruchsberechtigung Fragen für Statistik Gesuch mit Abtretungsvollmacht Vermögenserklärung Vollmacht für die Steuern | Departement Gesundheit und Soziales - öffentliche Sozialhilfe | |||||||||
Konfessionsänderung Der Austritt aus einer der drei Landeskirchen muss schriftlich dem entsprechende Kirchensekretariat gemeldet werden. Der Austritt wird durch das Sekretariat der Kirchgemeinde anschliessend an die Einwohnerdienste gemeldet. | Die drei Landeskirchen | ||||||||||
Kostenvorschuss im Betreibungswesen | |||||||||||
Stadtgeschichte und Neujahrsblätter Das Buch "Drinnen, Draussen, Dabei", die neue Stadtgeschichte der Stadt Rheinfelden, sowie die Rheinfelder Neujahrsblätter können beim Tourismus Rheinfelden gekauft oder im online Shop des Tourismusbüros bestellt werden. | Tourismus Rheinfelden | ||||||||||
Ortsbürgerrecht (Einbürgerung Ortsbürgergemeinde) In das Ortsbürgerrecht können nur Personen aufgenommen werden, die das Einwohnerbürgerrecht von Rheinfelden besitzen und sich für die Belange der Ortsbürgergemeinde interessieren und einsetzen. In das Ortsbürgerrecht kann jeder Schweizer Bürger aufgenommen werden, sofern er insgesamt 12 Jahre und davon die 5 letzten Jahre ununterbrochen in Rheinfelden wohnhaft ist. Die Aufnahme wird von der Ortsbürgergemeinde-Versammlung in offener Abstimmung beschlossen. | Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht der Stadt Rheinfelden | ||||||||||
Steuerbezug - Gebühren Mahnwesen Eine Änderung des Steuergesetzes im Kanton Aargau per 1. Januar 2019 hat zur Folge, dass Mahnungen im Steuerbezug erstmals gebührenpflichtig sind. Eine Gebühr von CHF 35 wird bei Mahnungen für provisorische und definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr von CHF 100 für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben. Keine Gebühren werden erhoben, wenn rechtzeitig ein Gesuch um Fristerstreckung eingereicht und genehmigt wird. | Kanton Aargau - Steuerbezug Kantons- und Gemeindesteuern | ||||||||||
Stimmregister Im Stimmregister Rheinfelden werden alle stimmberechtigten Einwohner von Rheinfelden geführt. Die Erfassung im Stimmregister wird mit erreichen des vollendeten 18. Altersjahres, Einbürgerung in das Schweizer Bürgerrecht oder durch Zuzug nach Rheinfelden erworben. | Kanton Aargau - Wahlen und Abstimmungen | ||||||||||
Stipendien Für die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen ist in erster Linie die Kantonale Stipendienstelle in Aarau zuständig: Voraussetzungen für die Gesuchstellung:
Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die Kanzlei. Das Reglement und das Antragsformular können ebenfalls bei der Kanzlei, Tel. 061 / 835 52 32 bestellt werden | Antragsformular Stipendien | Stipendienreglement Stadt Rheinfelden Kantonale Stipendienstelle | |||||||||
Störfallverordnung der chemischen Industrie Rheinfelden (Baden) Gelegentlich auftretende Geruchs- oder Lärmbelästigungen sind nicht automatisch ein Zeichen für einen Störfall, können aber immerhin eine Unregelmässigkeit signalisieren. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an: Evonik Industries AG; CABOT GmbH; RheinPerChemie GmbH und Umicore AG & Co. KG unter Tel. 0049 7623 91 7000 Beachten Sie bitte die nachfolgende Broschüre als wichtigen Teil der Sicherheitsvorsorge. | Störfallverordnung | ||||||||||
Todesfall Was tun bei einem Todesfall ...? Wer im Kreise seiner Angehörigen von einem Todesfall betroffen wird, geht am besten folgendermassen vor: Rufen Sie Ihren Hausarzt an zur ärztlichen Todesbescheinigung. Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen und bewahren Sie Ruhe. Nehmen Sie sich Zeit, um Abschied zu nehmen. Als nächsten Schritt wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung des Wohnortes des/der Verstorbenen. In Rheinfelden befindet sich das Bestattungsamt im Rathaus im 1. Stock links (beim Regionalen Zivilstandsamt) und ist unter der direkten Telefonnummer 061 835 52 39 zu erreichen. Für das Bestattungsgespräch vereinbaren Sie vorgängig bitte einen Termin mit uns. | Kanton Aargau - Zivilstandsfragen | ||||||||||
Unentgeltliche Rechtspflege Wenn jemand die finanziellen Mittel für einen Anwalt und/oder die Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, kann er um unentgeltliche Rechtspflege ersuchen. Wird diese gewährt, trägt der Staat ganz oder teilweise die Kosten. Die Voraussetzungen sind für die ganze Schweiz einheitlich geregelt. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (nach Art. 119 ZPO) stellen und direkt dem Gericht bzw. der Schlichtungsbehörde in Papierform oder elektronisch einreichen. Für die Bestätigung der Steuerbehörde setzen Sie sich bitte mit unserem Steueramt, Tel. +41 61 835 52 40, in Verbindung. | Unentgeltliche Rechtspflege | ||||||||||
Verpflichtungserklärung Informationen zur Einreise in die Schweiz sowie die dazugehörenden Formulare (Verpflichtungserklärung etc.) finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM. | Migrationsamt Aargau | ||||||||||
Weihnachtsbaumverkauf Der Weihnachtsbaumverkauf findet jeweils beim Forstwerkhof am Rütteliweg 20 statt. Am Verkaufstag ist ein Verpflegungsstand mit salzigen und süssen Speisen sowie kalten und warmen Getränken vor Ort. | Anfahrtsplan | ||||||||||
Baugesuch einreichen / Baubewilligung Die Sektion Hochbau wickelt für Sie das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragsstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Baubewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben stehen wir gerne zur Verfügung.
| Baugesuchsformular Gesuch für kommunale Brandschutzbewilligung Meldeformular Ersatz durch Wärmepumpe Meldeformular QS-Verantwortlicher Brandschutz Projektbeschrieb Übereinstimmungserklärung Brandschutz | ||||||||||
Reglemente Rechtssammlung | |||||||||||
Abfall-Vignette (GAF) / Kehrichtmarken | |||||||||||
Oberstufe anmelden | |||||||||||
Kreisschule Unteres Fricktal (Oberstufe) amelden | |||||||||||
Diebstahl Velo-Mofa-E-Bike | |||||||||||
Multimedianetz - Neuanschluss | |||||||||||
Familienforschung Suchauftrag | Formular Suchauftrag | ||||||||||
2x Rheinfelden Kulturmagazin | Kultur Rheinfelden | ||||||||||
E-Vignette bestellen | |||||||||||
Öffentlicher Grund - Nutzung nach Baugesetz (Antragsformular) Wird öffentlicher Grund z.B. für das Stellen einer Mulde oder eines Baugerüstes beansprucht, ist dies vorgängig, fristgerecht mit dem nachfolgenden Formular zu beantragen. Weitere Informationen sind dem Gesuchsformular zu entnehmen. | Benutzung öffentlicher Grund (nach Baugesetz) | ||||||||||
Familiengarten Anmeldung | Anmeldung Familiengarten | ||||||||||
Steuerkonto | SmartServicePortal | ||||||||||
Bürgerrechtsnachweis Ihr Heimatort muss sich im Kanton Aargau befinden. Falls Ihr Heimatort ausserhalb des Kantons Aargau liegt, müssen Sie den Bürgerrechtsnachweis beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. | Bürgerrechtsnachweis bestellen | ||||||||||
Namensnachweis bestellen Der Namensnachweis beinhaltet alle Änderungen im Familien- oder Vornamen einer Person, welche sich nach dem Jahr 2004 ereignet haben. Zudem gibt der Namensnachweis Auskunft über die aktuelle amtliche Namensführung von Schweizer Staatsangehörigen. Dieses Dokument kann verwendet werden, wenn gegenüber Dritten belegt werden muss, wann und durch welches Ereignis (Heirat, Namensänderung, Namenserklärung, Adoption, etc.) sich der Name geändert hat. | Namensnachweis bestellen | ||||||||||
Steuerkonto Einsichtnahme hr persönliches Steuerkonto zeigt Ihnen auf einen Blick die aktuellen Salden Ihrer geschuldeten Kantons- und Gemeindesteuern sowie Ihrer direkten Bundessteuer für alle Steuerjahre und Steuerarten. Eine detaillierte Rechnungsübersicht (mit optimalen Filteroptionen) erleichtert die Nachverfolgung Ihrer Zahlungen. Jeder Beleg ermöglicht Ihnen, die Buchungsinformationen zu überprüfen und für ausstehende Zahlungen eine QR-Rechnung zu generieren. Für die Nutzung Ihres Steuerkontos sind eine SwissID mit verifizierter Identität, ein Konto bei ag.ch sowie Ihre Adress- und AHV-Nummer erforderlich. | Steuerkonto Einsichtnahme | ||||||||||
Öffentlicher Grund - permanente Nutzung (Antragsformular) Für die dauerhafte Nutzung des öffentlichen Grundes ist der Regionalpolizei unteres Fricktal das entsprechende Gesuch einzureichen. | Gesuchsfomular permanente Nutzung öffentlicher Grund |