Die Lärmschutzverordnung des Bundes verpflichtet die Gemeinden, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln und Sanierungsmassnahmen vorzunehmen, wo die Grenzwerte überschritten sind. Mit der Einführung von Tempo 30 in allen Quartieren, dem Einbau von lärmminderndem Strassenbelag und weiteren lärmreduzierenden Massnahmen erfüllt die Stadt Rheinfelden weitestgehend die Strassenlärm-Vorschriften des Bundes. Mit dem Sanierungsprojekt Strassenlärm (LSP) auf Gemeindestrassen wird nun einerseits der Nachweis erbracht, wo die Lärmschutzvorschriften eingehalten werden und andererseits, wo noch Massnahmen zur Reduktion des Strassenlärms angegangen werden müssen. Konkret wird auf der Salinenstrasse auf einer Länge von rund 350 Metern ein lärmarmer Belag eingebaut.
Der Strassenverkehr ist eine der grössten Lärmquellen in der Schweiz. Aufgrund der Lärmschutz-Verordnung des Bundes sind die Strasseneigentümer dazu verpflichtet, Strassenabschnitte, die übermässigen Lärm verursachen, zu sanieren. Während der Bund die Lärmsanierungen bei den Nationalstrassen (Autobahnen) und der Kanton die Lärmsanierung der Kantonsstrassen verantworten, sind die Gemeinden für die Lärmsanierungen auf ihren Gemeindestrassen zuständig. Bei der Abklärung, auf welchen Gemeindestrassen ein Sanierungsbedarf besteht, werden die Gemeinden vom Kanton unterstützt. Der Kanton Aargau hat anhand eines Verkehrsmodells die Lärmbelastung von sämtlichen Gemeindestrassen im Kanton abgeschätzt.
Aufgrund dieser Abschätzungen hat die Stadt Rheinfelden in Zusammenarbeit mit dem Kanton im Laufe der vergangenen Jahre das Sanierungsprojekt Strassenlärm (LSP) erarbeitet. Dazu wurden die Strassenlärmbelastungen aller Liegenschaften entlang der Gemeindestrassen in Rheinfelden berechnet. Der Grenzwert für eine Strassenlärmbelastung ist in der Empfindlichkeitsstufe (ES) II mit 60 Dezibel tagsüber und 50 Dezibel nachts und in der Empfindlichkeitsstufe (ES) III mit 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts festgelegt.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass Rheinfelden in Bezug auf die Strassenlärmbelastung eine gute Bilanz vorweisen kann. Mit der Einführung von Tempo 30 in allen Quartieren auf dem grössten Teil des Stadtgebiets, dem Einbau von lärmarmen Strassenbelag bei Neubau- und Sanierungsprojekten und der Umsetzung von weiteren lärmreduzierenden Massnahmen in den letzten Jahren, erfüllt die Stadt die gesetzlichen Vorgaben weitestgehend.
Mit dem Sanierungsprojekt Strassenlärm (LSP) auf Gemeindestrassen wird einerseits dieser Nachweis erbracht und andererseits werden nun im Sinne der Lärmschutzverordnung des Bundes die letzten notwendigen Massnahmen zur Strassenlärmreduktion angegangen.
Dank der Einführung von diversen Tempo-30-Zonen auf einem grossen Teil des Stadtgebiets, sind nur auf einem Strassenabschnitt von rund 350 Meter Länge weitere Massnahmen notwendig. Um die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einzuhalten, sind auf der Salinenstrasse im Abschnitt von der Zürcherstrasse bis zur Kreuzung Salinenstrasse/Spitalstrasse/Parkweg der Einbau eines lärmarmen Belags und die Beibehaltung von Tempo 50 geplant. Der Belagsersatz ist für das Jahr 2028 im Rahmen des ordentlichen Unterhalts vorgesehen.
Unter gewissen Bedingungen ist es nicht überall möglich, die genannten Sanierungsmassnahmen umzusetzen. Verursachen Sanierungsmassnahmen unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten, wird darauf verzichtet. Auf Lärmsanierungsmassnahmen wird ebenfalls verzichtet, wenn ein überwiegendes Interesse namentlich des Ortsbilds-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Verkehrs- und/oder Betriebssicherheit besteht. In diesen Fällen gewährt der Kanton als Vollzugsbehörde Erleichterungen von der Sanierungspflicht. Die Erleichterungsanträge sind ebenfalls Teil des Projekts. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden brieflich über diese Anträge informiert.
Bei Fragen zur öffentlichen Auflage und zum rechtlichen Gehör gibt Projektleiter Rolf Banz gerne Auskunft.