Auf der Seite des Migrationsamt Aargau finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Bewilligungs- und Ausweisarten.
Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen B und Niederlassungen C:
- Zweieinhalb Monate vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung erhält die ausländische Person vom Staatssekretariat für Migration SEM eine Verfallsanzeige zugestellt.
- Die Verfallsanzeige muss von der ausländischen Person vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Die Verfallsanzeige und eine Kopie des gültigen Reisepasses sind den Einwohnerdiensten der jeweiligen Wohngemeinde abzugeben, der Ausländerausweis ist vorzulegen.
- Die Einwohnerdienste überprüfen die Verfallsanzeige und leiten diese an das Migrationsamt weiter.
- Das Migrationsamt prüft, ob die ausländische Person die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt.
- Wird eine neue Bewilligung erteilt, stellt das Migrationsamt diese der Wohngemeinde zu.
- Die Einwohnerdienste stellen den Ausländerausweis mit der Rechnung der anfallenden Gebühren per Post den Personen zu.
Verlängerungen von Kurzaufenthaltsbewilligungen L EU-27/EFTA mit Einsatzvertrag/Arbeitsvertrag:
- Die gesuchstellende Person muss ca. 2 Wochen vor Ablauf der L-Bewilligung den neuen aktuellen Einsatzvertrag/Arbeitsvertrag, der über das Ablaufdatum der alten L-Bewilligung hinaus gültig sein muss, bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde abgeben.
- Die Einwohnerdienste leiten die Unterlagen zur Prüfung der Verlängerung/Erneuerung bzw. Umwandlung der L-Bewilligung an das Migrationsamt weiter.
- Wird eine neue Bewilligung erteilt, stellt das Migrationsamt diese der Wohngemeinde zu.
- Die Einwohnerdienste stellen den Ausländerausweis mit der Rechnung der anfallenden Gebühren per Post den Personen zu..
Weitere Informationen betreffend Verlängerung von Bewilligungen erhalten Sie auf der Homepage des Migrationsamt Aargau.