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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Rheinfelden erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen.

Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in Rheinfelden, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.

Zu beachten:
Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung im Kanton Aargau Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Orientieren Sie sich deshalb vor der Gesuchstellung bei der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde Ihres Heimatkantons (für den Kanton AG: Abteilung Register und Personenstand, Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau, Tel.: 062 835 14 40, Fax: 062 835 14 59, E-Mail: zvlstndswsngch), welche Schritte für die Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts zu unternehmen sind.

Gesuchsformular für Schweizer
Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem offiziellen Formular und unter Beilage der erforderlichen Ausweise und Bescheinigungen beim Gemeinderat des Wohnortes einzureichen. Das Gesuchsformular kann beim Regionalen Zivilstandsamt Rheinfelden bezogen werden, zvlstndsmtrhnfldnch,
Tel. +41 61 835 52 38.


Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger
Leben Sie als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz? Wohnen Sie schon längere Zeit in der Schweiz und möchten nun das Schweizer Bürgerrecht beantragen?

Orientieren Sie sich anhand der nachfolgenden Merkblätter über Ihre Möglichkeiten der Einbürgerung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau oder wenden Sie sich bei Fragen an das Regionale Zivilstandsamt, Tel. +41 61 835 52 38.


Regionales Zivilstandsamt (Standesamt)

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