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Adressänderung / Umzug von minderjährigen Kindern

Ein Zuzug oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb von Rheinfelden von minderjährigen Kindern darf nur mit einer entsprechenden Erklärung vorgenommen werden:

Gemeinsame elterliche Sorge
Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen, ist eine Erklärung von beiden Elternteilen notwendig.

Alleinige elterliche Sorge
Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist dem Stadtbüro eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Adressänderung via eUmzug
Wird eine Adressänderung per eUmzug gemeldet, können die entsprechenden Formulare dem Stadtbüro via E-Mail zugestellt werden.

Abmeldung ins Ausland
Den Wegzug ins Ausland müssen Sie persönlich im Stadtbüro melden. Es ist nicht möglich, den Wegzug ins Ausland online zu melden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Abmeldung

Einwohnerdienste, Stadtbüro
Wohnen und Umziehen

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