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Ortsbürgerrecht (Einbürgerung Ortsbürgergemeinde)

In das Ortsbürgerrecht können nur Personen aufgenommen werden, die das Einwohnerbürgerrecht von Rheinfelden besitzen und sich für die Belange der Ortsbürgergemeinde interessieren und einsetzen. In das Ortsbürgerrecht kann jeder Schweizer Bürger aufgenommen werden, sofern er insgesamt 12 Jahre und davon die 5 letzten Jahre ununterbrochen in Rheinfelden wohnhaft ist. Die Aufnahme wird von der Ortsbürgergemeinde-Versammlung in offener Abstimmung beschlossen.

Weitere Informationen können dem Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht der Stadt Rheinfelden entnommen werden oder erteilt das Regionale Zivilstandsamt.

Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht der Stadt Rheinfelden
Regionales Zivilstandsamt (Standesamt), Verwaltung Ortsbürgergut

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