Im vergangenen Jahr wurden im Bezirk Rheinfelden wieder Alkohol- und Tabak-Testkäufe durchgeführt. Rund 82 Prozent der Betriebe halten sich an die Alkoholbeschränkungen. Beim Tabak sind es sogar 100 Prozent.
Das kantonale Gastgewerbegesetz bestimmt, dass die Abgabe von vergorenen alkoholischen Getränken an Jugendliche unter sechzehn Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter achtzehn Jahren verboten ist. Die Überwachung dieser Bestimmungen obliegt den Gemeinden. Dies tun sie seit ein paar Jahren mittels Testkäufen. Dabei arbeitet die von den Gemeinden beauftragte Regionalpolizei mit dem Kinder- und Jugendwerk des Blauen Kreuzes zusammen, welches Jugendliche für die Testkäufe betreut.
Stabile Entwicklung
Die jüngeren Testkäufe im Bezirk Rheinfelden beweisen, dass der Jugendschutz in Gaststätten, Verkaufsstellen und Vereinen heute ernst genommen wird. Von den getesteten Betrieben haben sich 82 Prozent an die Verkaufsbestimmungen gehalten. Dieser Wert ist besser als noch vor fünf Jahren (73 Prozent) und erheblich besser als noch vor Jahren, als mehr als die Hälfte der Betriebe den Test nicht bestanden haben. Die fehlbaren Verkaufsstellen wurden von der Regionalpolizei unteres Fricktal mündlich und von den Gemeinden schriftlich ermahnt.
Gute Ergebnisse bei den Tabaktestkäufen
Gemäss kantonalem Gesundheitsgesetz ist im Kanton Aargau die Abgabe von Zigaretten an Jugendliche unter sechzehn Jahren verboten. Von den getesteten Betrieben haben sich alle an die Verkaufsbestimmungen gehalten.
Testkäufe werden weitergeführt
Trotz des positiven Resultats werden die Alkohol- und Tabaktestkäufe weitergeführt. Die Regionalpolizei unteres Fricktal beteiligt sich im Auftrag der Gemeinden seit 2009 aktiv am vom Bundesamt lancierten Präventionsprojekt "Die Gemeinden handeln".