In der Stadtkanzlei sowie im Stadtbüro dürfen die dafür registrierten Urkundspersonen Beglaubigungen von Fotokopien ausstellen. Wir bitten Sie dazu, das Original-Dokument mitzubringen – die Stadtkanzlei respektive das Stadtbüro werden anschliessend die zu beglaubigende Kopie erstellen.
Kosten:
Beglaubigung von Kopien, welche der Beglaubigungsperson vorgelegt werden: CHF 10.00 für die erste Seite und CHF 5.00 für jede weitere Seite
Apostille:
Falls das zu beglaubigende Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau, Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau (Tel. +41 62 835 19 28).