Beglaubigungen von Unterschriften erfolgen in der Stadtkanzlei oder im Stadtbüro. Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- persönliches Erscheinen
- vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
- die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person geleistet werden (bitte nicht im Voraus unterschreiben)