- Das Gemeindesteueramt ist zuständig für:
- Vorbereiten der Veranlagungen für die Steuerkommission
- Errechnen der Steuerbeträge
- Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
- Protokollführung für die Veranlagungsbehörde der Gemeinde
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
Für den Steuerbezug ist die Finanzverwaltung zuständig. Neu können Sie online Einsichtnahme in Ihr Steuerkonto nehmen. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen und Erlassgesuche sind direkt an die Finanzverwaltung zu richten.