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Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Gemeinde und somit oberstes Organ.

Die Gemeindeversammlung entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Eingeladen sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Die Versammlung ist öffentlich – für Gäste sind separate Sitzplätze reserviert.

Versammlungslokal
Bahnhofsaal, 4310 Rheinfelden

Kontakt
Roger Erdin, Stadtschreiber
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Aufgaben

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in §20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. 

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Genehmigung des Budgets und Festlegung des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Genehmigung von Reglementen in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
  • Beschlussfassung über den Beitritt zu einem Gemeindeverband
  • Genehmigung von Gemeindeverträgen
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben
  • Genehmigung von Kreditabrechnungen

Protokolle

Aus Datenschutzgründen dürfen die Protokolle der jeweiligen Gemeindeversammlungen nicht auf der Homepage publiziert werden. Bei Bedarf stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Stadtkanzlei.

Aktenauflage

Die Unterlagen zur nächsten Gemeindeversammlung finden Sie während der Aktenauflage unter der entsprechenden Einwohnergemeinde- oder Ortsbürgergemeindeversammlung.

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