Der Rückschnitt hat bis am 31.07.2024 zu erfolgen
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden.
Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind in die Fahrbahn und in den Gehweg ragende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von 4.50 m (ab Fahrbahn gemessen) und 2.50 m (ab Gehweg gemessen) aufzuasten (d.h. Äste sind bis zur angegebenen Höhe zu entfernen). Hecken und Sträucher sind auf die Grundstücks-grenze zur Strasse oder Gehwegen zurückzuschneiden. Die verfügten Sichtzonen bei Einmündungen von öffentlichen Strassen sind freizuhalten und ebenfalls zurück-zuschneiden.
Der Rückschnitt hat bis am 31. Juli 2024 zu erfolgen.Die Regionalpolizei Unteres Fricktal dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.