Mit Inkrafttreten des neues Polizeigesetzes am 1. Januar 2007 konzentriert sich die Kantonspolizei auf ihre Kernaufgaben (Kriminalitätsbekämpfung und verkehrspolizeiliche Aufgaben ausserorts und auf Autobahnen) und die Gemeinden wurden verpflichtet, die kommunalen Aufgaben des Polizeigesetzes selbst an die Hand zu nehmen.
Die Aufgaben und die Zusammenarbeit der Kantons- und Regionalpolizei werden im Polizeigesetz Kanton Aargau und im Polizeidekret Kanton Aargau geregelt.
Zu den Hauptaufgaben der Regionalpolizei gehören die Sicherheitspolizei, die Verkehrspolizei und die Verwaltungspolizei.
Zu den zusätzlichen Aufgaben gehören die Geschwindigkeitsüberwachung, die Jugendsachbearbeitung und die Verkehrsinstruktion.
Durch die Regionalpolizei wird innerorts regelmässig die Geschwindigkeit gemessen und fehlbare Lenker werden gebüsst oder zur Anzeige gebracht. Schwerpunkte werden bei Schulen und Kindergärten, bei Fussgängerquerungen oder im Bereich von Verzweigungen mit hohem Unfallrisiko gesetzt.
Bei der Regionalpolizei unteres Fricktal sind zur Zeit folgende Messgeräte im Einsatz:
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